86/1985 S. 405 E. 2b, mit Kritik der Redaktion). Die damit der Rechtsgleichheit ein­ geräumte Vorherrschaft über das Prinzip der Vorteilsabgeltung lässt sich tatsächlich kaum begründen, muss aber als notwendiges Korrektiv ange­ sehen werden, soll die ganze Bemessung nach Assekuranzwert überhaupt praktikabel sein. Es wäre denn auch nicht einzusehen, weshalb der Einbau eines einzigen zusätzlichen Wasserhahns die ganze Nachzahlung auslösen sollte.