Die beachtliche Kritik an dieser Bemessungsgrundlage kann aber nicht übersehen werden. Tatsächlich «besteht eine systembedingte Notwendig­ keit, bei späteren Umbauten und Verbesserungen, welche den Versiche­ rungswerterhöhen, Nachzahlungen vorzusehen; sonst käme es zu Rechts­ ungleichheiten zwischen Eigentümern, die von Anfang an ein aufwendi­ ges Gebäude erstellen, und solchen, die ihr Gebäude später durch Verbes­ serungen auf den gleichen Ausbaustandard bringen.