171 A. Entscheide des Regierungsrates 1116,1117 diese Bestimmung vordem Gebot rechtsgleicher Behandlung nicht Stand. Der angefochtene Beschluss des Gemeinderates ist somit aufzuheben. (Die Verordnung ist unterdessen ausser Kraft gesetzt worden.) RRB 8.9.1987 1117 G e b ü h ren . Nachzahlung für den Wasser- und Abwasseranschluss bei Wertsteigerung des angeschlossenen Gebäudes.