Nach ihren Statuten handelt es sich bei dieser Genossenschaft für land­ wirtschaftliches Bauen um eine obligationenrechtliche Genossenschaft (Art. 8 28ff. OR). Sie bezweckt die gegenseitige Unterstützung ihrer Mit­ glieder durch gemeinsame Selbsthilfe in Form von Arbeitsleistungen bei der Erstellung landwirtschaftlicher Gebäude und Anlagen sowie ihrer Ver­ besserung. Sie kann den gemeinsamen Einkauf von Baumaterialien und Baumaschinen besorgen und weitere im Interesse der Genossenschaft lie­ gende Aufgaben erfüllen. Die Geldmittel werden beschafft durch Anteil­ scheine zu Fr. 50.-, Jahresbeiträge, freiwillige Beiträge, Einnahmen aus