1970: Projek­ tierung der Gemeindestrassen). Das im vorliegenden Fall eingeschlagene Verfahren entspricht dieser Praxis. RRB 3.5.1971 8.2 Steuern 1111 Steuerrecht. Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerpflicht fehlen bei einer Genossenschaft für landwirtschaftliches Bauen, die zum Zwecke der Selbsthilfe gebildet wurde (Art. 9 Abs.1 Ziff. 6 des Gesetzes über die direkten Steuern; StG; bGS 621.11).