wähnt, die Möglichkeit, sich dafür oder dagegen auszusprechen. Für die Aufnahme des Kredits ins Budget spricht im vorliegenden Fall auch die vom Gemeinderat glaubwürdig gemachte Dringlichkeit des Vorhabens. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass es in der Gemeinde S. mindestens in den letzten Jahren üblich war, Planungs- und Projektierungskredite auf dem Budgetweg einzuholen (1967: Generelles Kanalisationsprojekt; 1969: Detailprojektierung der Kanalisationsstränge, 1. Teil; 1970: Projek­ tierung der Gemeindestrassen). Das im vorliegenden Fall eingeschlagene Verfahren entspricht dieser Praxis. RRB 3.5.1971 8.2 Steuern