Angesichts der rechtlichen Gleichwer­ tigkeit von Einwohnergemeindeversammlung und Urnenabstimmung ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass ein abgelehnter Kredit ins Bud­ get aufgenommen und nicht der Urnenabstimmung unterstellt wird. Eine Beschränkung der Rechte oder gar eine Irreführung des Stimmbürgers liegt darin nicht. Im Bericht zum Budget wird korrekt auf den angefochte­ nen Posten hingewiesen; an der Versammlung bestand zudem, wie er­ 162 A. Entscheide des Regierungsrates 1110, 1111