2 des Gemeindereglementes (Ausgabeposten über Fr. 10 000.-); Rehetobel § 7 («Ausgabeposten über Fr. 10 0 0 0 - ... unterlie­ gen in allen Fällen der gesonderten Urnenabstimmung»); Walzenhausen § 11 («für Ausgabeposten über Fr. 1 0 0 0 0 .- ... darf ein Kredit nicht über den Voranschlag eingeholt werden»). In den übrigen Gemeinden aber muss von Fall zu Fall entschieden werden, in welcher Form eine Ausgabe dem Stimmbürger unterbreitet werden soll. Dies entspricht dem allgemein anerkannten Grundsatz, dass auch «die Ausgaben im Voranschlag. . . die