Dabei wird das Budget an die Gemeindeversammlung gewiesen, während «Sachfragen und Wahlen» der Urnenabstimmung Vorbehalten sind. Wie das Budget zu gestalten ist und was anderseits unter den Begriff der Sach­ la g e gehört, wird nicht näher ausgeführt. Im Gegenteil: In Art. 7 des Gemeindereglements werden unter dem Titel «Befugnisse der Einwohner­ gemeinde» deren Kompetenzen aufgezählt, ohne dass auf das Abstim­ mungsverfahren (Einwohnerversammlung oder Urnenabstimmung) Rück­ sicht genommen würde.