Von einer Kompetenzüberschreitung kann nicht die Rede sein, können doch die Stimmberechtigten frei darüber ent­ scheiden, ob sie den entsprechenden Budgetpositionen zustimmen wol­ len oder nicht. Die Neueindeckung des Daches präjudiziert die Beschlüsse über die vorgesehenen Umbauten in keiner Weise. Im übrigen ist der 159 A. Entscheide des Regierungsrates 1109,1110