Der Gemeinderat bewilligte den für die Neueindeckung des Daches erforderlichen Kredit von Fr. 1 9 0 0 0 - in eigener Kompetenz und be­ schloss, die übrigen Arbeiten etappenweise, d.h. verteilt auf zwei bis drei Jahre, ausführen zu lassen; die entsprechenden Kredite sollen jeweils ins Budget aufgenommen werden. Gegen diesen Beschluss erhob ein stimmberechtigter Gemeinde­ einwohner Rekurs mit der Begründung, der Gemeinderat habe seine im Gemeindereglement umschriebenen Kompetenzen überschritten. 158 A. Entscheide des Regierungsrates 1109