Gleich verhält es sich mit Ausgaben, die sich als finanzielle Konsequenzen der rechtlich geord­ neten Aufgaben des Gemeinwesens darstellen, und zwar derart, dass ohne die Ausgabe die Aufgabe nicht erfüllt werden könnte (Zbl. 69/1968 S. 286 ff.). 3. Im Lichte dieser Praxis handelt es sich vorliegendenfalls zweifellos nicht um eine neue, sondern um eine gebundene Ausgabe. Der Bestand des Kin­ dergartens, der für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Gemeinde W. notwendig ist, wäre ohne eine einwandfrei funktionierende Heizungs­ anlage in Frage gestellt. Ein echter Entscheid über die Frage, ob ein neuer Öltank angeschafft werden soll oder nicht, ist bei dieser Situation nicht möglich.