Der Experte kommt zum Schluss, «dass es nicht mehr verantwortet werden kann, Herrn B. den Führeraus­ weis zu belassen». Genauere Aufschlüsse über das Krankheitsbild des Rekurrenten könnte allerdings nur eine eingehende Untersuchung durch einen Neurologen oder einen Augenarzt geben. 3. Angesichts der kategorischen und sorgfältig begründeten Feststellung des medizinischen Gutachters, eine Aushändigung des Führerausweises an B. könne nicht verantwortet werden, sieht der Regierungsrat keine Möglichkeit, dem Gesuch um aufschiebende Wirkung stattzugeben.