beeinträchtigt. In einem Gutachten der Neurochirurgischen Universitäts­ klinik des Kantonsspitals Zürich wurde denn auch «die Vermutungsdia­ gnose einer posttraumatischen Narkolepsie» gestellt. Ausserdem bestehe die Möglichkeit einer sog. visuellen Unaufmerksamkeit nach rechts. Prof. H. hält dafür, es sei beim letzten Unfall «reiner Zufall, dass nur Blechscha­ den bzw. eine Selbstverletzung entstanden sei». Eine sichere Diagnose sei zwar zurZeit nicht möglich, doch sei entscheidend, dass es überhaupt w ie­ der zu diesen Unfällen gekommen ist. Der Experte kommt zum Schluss, «dass es nicht mehr verantwortet werden kann, Herrn B. den Führeraus­ weis zu belassen».