Die Polizeidirektion entzog B. den Führerausweis auf unbestimmte Zeit, weil er im Verlauf weniger Jahre mit seinem Lastwagen eine ganze Reihe schwerer Verkehrsunfälle verursacht hatte. B. rekurrierte an den Regie­ rungsrat und beantragte, dem Rekurs sei aufschiebende Wirkung zu ertei­ len. - Der Regierungsrat wies das Gesuch ab. Aus den Erwägungen: 1. Die Frage, ob und in welchen Fällen einem Rekurs aufschiebende Wir­ kung zukommt, lässt sich nach dem positiven Verwaltungsrecht des Kan­ tons Appenzell A.Rh. nicht grundsätzlich beantworten1.