Ebenso fällt von vornherein ausser Betracht, den Ausweis nur für schwere Last­ wagen (Kat. D) zu entziehen. Die Gefährdung der übrigen Verkehrsteil­ nehmer besteht unabhängig vom gefahrenen Fahrzeugtyp. - Der Regie­ rungsrat ist sich im übrigen durchaus bewusst, dass er durch die Abwei­ sung des Rekurses in beträchtlichem Masse in die wirtschaftliche Existenz des Rekurrenten eingreift. Es kann jedoch kein Zweifel daran bestehen, 153 A. Entscheide des Regierungsrates 1106, 1107