Angesichts der Anforderungen, die der heutige Verkehr an einen Fahrzeug len ker stellt, kann es nicht verantwortet werden, einen Mann, der seit längerer Zeit in relativ kurzen Zeitabständen schwere Un­ fälle verursacht hat, weiterhin fahren zu lassen. c) Unter diesen Umständen kommt es auch nicht in Frage, den Führer­ ausweis nur für eine beschränkte Zeitdauer zu entziehen. Der Rekurrent hat bisher nach der Wiederaushändigung des Führerausweises zweimal im Verlauf relativ kurzer Zeit wieder Unfälle verursacht und damit bewie­ sen, dass er nicht imstande ist, sein Fahrzeug gefahrlos zu führen. Ebenso fällt von vornherein ausser Betracht, den Ausweis nur für schwere Last­ wagen (Kat.