Prof. H. hält die Situation in diesem Fall sogar für schwerwiegender, weil gegen die fest­ gestellte offensichtliche Ablenkbarkeit keine Behandlung möglich ist. Er kommt zum Schluss, «dass es nicht mehr verantwortet werden kann, Herrn A. den Führerschein zu belassen, auch nicht bei Beschränkung der Fahr­ zeit ...» Diese ungünstige Prognose wird von weiteren medizinischen Fach­ leuten geteilt. Angesichts der Anforderungen, die der heutige Verkehr an einen Fahrzeug len ker stellt, kann es nicht verantwortet werden, einen Mann, der seit längerer Zeit in relativ kurzen Zeitabständen schwere Un­ fälle verursacht hat, weiterhin fahren zu lassen.