Der Regierungsrat bestätigte diesen Entscheid. Aus den Erwägungen: 1. Die Voraussetzungen für einen Entzug des Führerausweises aus me­ dizinischen Gründen sind nicht gegeben, nachdem trotz eingehenden ärztlichen Untersuchungen der Narkolepsie-Verdacht sich nicht restlos be­ stätigt hat und auch beidseitig ein normaler Augenbefund mit voller Funk­ tion vorliegt.