In diesem Zusammenhang ist nicht zu übersehen, dass die Hundehaltung - nicht nur auf dem Land, son­ dern auch in den Wohnsiedlungen - in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen hat, was von der Mehrheit der Bevölkerung als eine eigent­ liche «Hundeplage» wahrgenommen wird. Bei dieser Situation ist eine konsequente Praxis der Behörden am Platz. RRB 14.10.1980 7.3 Strassenverkehr 1106 Strassenverkehr. Führerausweisentzug wegen Unfähigkeit, ein Motor­ fahrzeug ohne Gefährdung anderer zu führen (Art. 16 Abs. 3 des Bundes­ gesetzes über den Strassenverkehr; SVG).