gewährleistet sein. Es steht dem Rekurrenten grundsätzlich frei, seinen Hund anderswo dressieren zu lassen und später wiederum nach G. zu holen. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist aber der Hund zu entfer­ nen, damit jedermann den öffentlichen Weg bei der Liegenschaft des Rekurrenten ungefährdet benutzen kann. In diesem Zusammenhang ist nicht zu übersehen, dass die Hundehaltung - nicht nur auf dem Land, son­ dern auch in den Wohnsiedlungen - in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen hat, was von der Mehrheit der Bevölkerung als eine eigent­ liche «Hundeplage» wahrgenommen wird.