Die Familie Z. in G. liess ihren Hund wiederholt frei herumlaufen. Dabei er­ schreckte er Kinder, belästigte Velofahrer und biss eine Frau ins Bein. Der Gemeinderat forderte Z. schriftlich auf, für Abhilfe zu sorgen. Als neue Anzeigen eingingen, verfügte er, dass der Hund innert 14 Tagen aus der Gemeinde entfernt oder abgetan werden müsse. Falls Z. diese Anord­ nung nicht befolge, werde der Gemeinderat die Polizei oder einen Tierarzt beauftragen, den Hund auf Kosten des Eigentümers und entschädigungs­ los abzutun. Der Regierungsrat wies den gegen die gemeinderätliche Verfügung eingereichten Rekurs mit folgender Begründung ab: 149