Nachdem das Gasthaus «Anker» in L. während Jahren als gepflegtes Speiserestaurant geführt worden war, wurde es an M .l. verkauft. Die neue Inhaberin ersuchte um die Bewilligung, inskünftig sogenannte «Go-go- Shows» durchzuführen. Die Polizeidirektion verweigerte in Übereinstim­ mung mit dem Gemeinderat L. die Bewilligung mit der Begründung, für die beantragte Änderung des Betriebscharakters sei kein öffentliches Bedürfnis nachgewiesen; zudem sei zu befürchten, die vorgesehene Änderung werde der Unsittlichkeit Vorschub leisten.