Der Regierungsrat verweigerte einer Bewerberin das Wirtschaftspatent, weil sie nach ausserkantonalen Polizeiberichten während ihrer früheren Tätigkeit als Wirtin wiederholt in angetrunkenem Zustand angetroffen worden war, und lehnte das Gesuch ab, es sei ihr das Patent allenfalls mit einem Vorbehalt odereiner Abstinenzverpflichtung zu erteilen. - Aus den Erwägungen: Die Erteilung des Patentes unter Vorbehalt kommt nicht in Frage. Es war der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, dass ein Wirtschaftspatent nur erteilt werden darf, wenn die vollen Voraussetzungen erfüllt sind.