145 A. Entscheide des Regierungsrates 1102 tion rechtfertigt sich nicht zuletzt im Hinblick auf den Ruf des Vaters als ernsthafter, korrekter und ehrbarer Mann, den ausschliesslich seine reli­ giöse Überzeugung zur Einreichung des Gesuches veranlasste. Der Ge­ suchsteller wird verpflichtet, die ausfallenden Schulstunden auf seine Kosten durch Privatunterricht beim ordentlichen Lehrerder Kinderzu kom­ pensieren. RRB 24.6.1952