Auf Grund eines Wiedererwägungsgesuches erteilt der Regierungsrat einem Vater, der als Adventist die strengste Samstagheiligung für uner­ lässlich erachtet, auf Zusehen hin die Bewilligung, seine schulpflichtigen Kinder an Samstagen der Schule fernzuhalten. Für den Fall, dass diese Be­ willigung zu Unzukömmlichkeiten und zu Störungen des Schulbetriebes führen sollte, wird ihr Widerruf Vorbehalten. Die Gewährung der Dispensa- 1 Vgl. heute Art. 21 des Schulgesetzes (bG S411.0): «Aus wichtigen Gründen kann die Gemeindeschulkommission oder die Kantonsschulkommission einen Schüler vor­ übergehend ganz oder teilweise vom Unterricht befreien.»