Nur so kann nämlich erreicht werden, dass innert einer auch für den Schüler zumutbaren Frist über seinen weiteren schulischen Weg entschieden wird. Ein längerer Schwebezustand, der bei einem zweistufigen Verfahren selbst bei sehr rascher Erledigung unver­ meidlich wäre, würde sich für den betroffenen Schüler in jedem Fall nach­ teilig auswirken. RRB 26.6.1984 1102 Schulw esen. Befreiung vom Schulunterricht an Samstagen: Rücksicht­ nahme auf die religiöse Überzeugung eines Adventisten1.