Die Sekundarschule Stein gilt somit als «öffentliche Schule des Wohnortes» im Sinne des zitierten Art. 9. An diesen Schulen ist der Unterricht unentgeltlich (Art. 5 Abs.1 des Schulgesetzes). Eine Verpflichtung der Gemeinde Hundwil, das Schulgeld für Schüler einer privaten Sekundarschule in St.Gallen zu übernehmen oder an dieses Schulgeld einen Beitrag zu leisten, kann aus dem Schulgesetz und aus der Schulverordnung nicht abgeleitet werden. Wer eine andere öffentlich anerkannte Schule besuchen will, hat für die entstehenden Kosten nach dem Wortlaut des Gesetzes (vgl. Art. 9 Abs. 2) und gemäss ständiger Praxis auch in den übrigen Gemeinden des Kantons selber aufzukommen.