Dieser Beschluss wurde gebührend publiziert. Die Gemeinde Lutzenberg war und ist nicht verpflichtet, Eltern, die ihre Kinder den Sekundarschulunterricht am Institut «Stella Maris» in Ror­ schach besuchen lassen, das Schulgeld, das sie hiefürzu entrichten haben, zu vergüten. Der Beschwerdeführer hatte gleich wie alle andern Einwoh­ ner von Lutzenberg die Möglichkeit, seine Tochter unentgeltlich in die öffentliche Sekundarschule von Rheineck, Rorschach, Walzenhausen, Hei­ den oder Wolf halden zu schicken. Den kürzesten Schulweg hätte sein Kind gehabt, wenn es in die Sekundarschule Rheineck eingetreten wäre.