» In einem neuen Urteil hat das Bundesgericht festgehalten, dass eine Kampfscheidung wegen tiefer Zerrüttung regelmässig in derart heikle Rechtsfragen einmünde, dass einem Rechtsunkundigen ein in Scheidungs­ prozessen erfahrener Anwalt unentgeltlich beizugeben ist, wenn auch die Gegenpartei von einem Anwalt vertreten ist (BGE 112 la 7 E. 3a). RRB 3.3.1987 141