5 .4 Zivilprozess 1097 Zivilprozess. Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Der in St.Gallen wohnhafte K. M. ersuchte als Beklagter im Scheidungspro­ zess die Justizdirektion gestützt auf Art. 78 ZPO1 um die Bewilligung der 1 Heute: Vgl. Art. 87f. ZPO vom 27. April 1980 (bGS 231.1) 138 A. Entscheide des Regierungsrates 1097