A. Entscheide des Regierungsrates 1089, 1090 dem bereits wasserbaupolizeiliche und raumplanerische Gründe die Ertei­ lung einer Eindolungsbewilligung verbieten. Infolge geänderter Bewirtschaftungsformen werden vor allem im Som­ mer mit den heftigen Regenfällen mehr als früher Heu, Zweige und ande­ res mehr in Bächen mitgeschwemmt. Bei jeder Eindolung besteht daher eine erhebliche Gefahr der Verstopfung des Durchlasses, was zu Über­ schwemmungen führt. Von der Bewilligung einer Eindolung ist schon aus diesem Grund zurückhaltend Gebrauch zu machen.