Desgleichen hat die Baudirektion in letzter Zeit vermehrt die Erfahrung machen müssen, dass bei Eindolungen früher oder später namhafte Instandstellungsarbeiten anfallen. Diese Kosten müssen in der Regel von der öffentlichen Hand mit­ finanziert werden, weil sie die Kräfte des einzelnen übersteigen. Aus gewässerschutzpolizeilicher Sicht sind Eindolungen deshalb uner­ wünscht, weil sie insbesondere wegen des Abschlusses des Gewässers von Luft und Sauerstoff die Selbstreinigungskraft des Wassers herabsetzen. Schliesslich handelt es sich beim fraglichen Bächlein auch nach den Fest­ stellungen des Rekurrenten um ein Fischgewässer.