dem bereits wasserbaupolizeiliche und raumplanerische Gründe die Ertei­ lung einer Eindolungsbewilligung verbieten. Infolge geänderter Bewirtschaftungsformen werden vor allem im Som­ mer mit den heftigen Regenfällen mehr als früher Heu, Zweige und ande­ res mehr in Bächen mitgeschwemmt. Bei jeder Eindolung besteht daher eine erhebliche Gefahr der Verstopfung des Durchlasses, was zu Über­ schwemmungen führt. Von der Bewilligung einer Eindolung ist schon aus diesem Grund zurückhaltend Gebrauch zu machen. Desgleichen hat die Baudirektion in letzter Zeit vermehrt die Erfahrung machen müssen, dass bei Eindolungen früher oder später namhafte Instandstellungsarbeiten anfallen.