Der Eigentümer des Gasthauses zum «Löwen» in W. starb am 14. März 1963. Erbberechtigt sind neben der Ehefrau, die den Betrieb weiterführt, drei Brüder des Verstorbenen. Diese drei Brüder stellten am 1. Mai 1965 gemeinsam das Begehren, die Liegenschaft sei öffentlich zu versteigern, damit die Erbschaft geteilt werden könne. Frau G. - die Witwe - setzte sich gegen die Versteigerung zur Wehr; eine diesbezügliche Einsprache wurde von der Erbteilungskommission W. abgewiesen. Der Regierungsrat wies die gegen diesen Beschluss geführte Be­ schwerde aus folgenden Gründen ab: 1.