A. Entscheide des Regierungsrates 1076,1077 Notorisch ist die psychopathische Querulanz und Prozesswut des K. Seine fünf Vorschläge haben denn auch offensichtlich den Sinn, einen billigen Rechtsvertreter für die Weiterführung einer ganzen Reihe anhängiger Pro­ zesse zu finden und keinen «Vormund des Vertrauens» im Sinne des Geset­ zes. Die Vormundschaftsbehörde ist daher zu Recht auf die Vorschläge nicht eingetreten. 4. Gegen die Person des L. vermag K. keine begründeten Einwände zu erheben.