Tut sie e s -w a s grund­ sätzlich wünschenswert ist - so ist sie völlig frei, wie sie vorgehen will; eine schriftliche oder mündliche Mitteilung genügt. 2. Der Rekurrent hält die ihm eingeräumte Frist von fünf Tagen zu Unrecht als zu kurz. Es wäre K. ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, innert fünf Tagen eine Person zu nennen, die sein Vertrauen geniesst. Vor­ her mit ihr Kontakt aufzunehmen, war nicht unbedingt erforderlich; die bezeichnete Person wird vor ihrer Wahl ja ohnehin angefragt. 3. Selbst wenn auf die nachträglichen Vorschläge noch einzutreten wäre, könnten sie aus folgenden Gründen nicht berücksichtigt werden: