Er führt ab­ schliessend wörtlich aus: «Es zeigte sich wiederholt, dass der Einfluss der Besuche des Kindesvaters auf die erzieherischen Bemühungen wiederholt negativ war. Im Interesse einer optimalen Entwicklung des Kindes sollten diese Besuche vorläufig für mindestens ein halbes Jahr, besser für ein Jahr unterbleiben.» Mit einer Besuchssperre von zehn Monaten hat sich die Vorinstanz an diesen Rahmen gehalten. Die Vertreterin der Pflegekinder­ kommission, die Gemeindefürsorgerin, die Präsidentin der Vormund­ schaftskommission sowie der Vormund, die mit der Pflegefamilie persön­ lichen Kontakt haben, sind sich in der Beurteilung dieser Zusammenhänge einig.