Unter diesen Umständen erübrigt es sich, die mate­ rielle Begründetheit des Rekurses zu prüfen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist, wie das Bundesgericht in zahlreichen Entscheiden festgestellt hat, zwingend, und eine in Verletzung dieses Grundsatzes erlassene Ver­ fügung ist selbst dann zu kassieren, wenn sie materiell gerechtfertigt erscheint. RRB 5.4.1966 1073 Kindesverhältnis. Voraussetzungen für den Entzug des Besuchsrechtes (Art. 273/275 ZGB).