A. Entscheide des Regierungsrates 1070 , 1071 Erlass von derartigen Beschränkungen für erforderlich, hat sie ein entspre­ chendes Gesuch an den Gemeinderat zu richten. Um das Genehmigungsverfahren vor dem Regierungsrat möglichst rasch und reibungslos zu gestalten, empfiehlt es sich, die Statuten vor der Beratung in der Hauptversammlung durch die Gemeindedirektion vor­ prüfen zu lassen. 5.2 Personen-, Fam ilien- und Erbrecht 1071 Personenrecht. Voraussetzungen der Mündigerklärung (A rt.15 ZGB).