grundstück unentgeltlich an die Flurgenossenschaft abtritt (RRB vom 12.7.1988) . 5. Es ist wenig sinnvoll, den Besuch der Hauptversammlung obligatorisch zu erklären, wenn nicht gleichzeitig für den Fall der unentschuldigten Absenz irgendwelche Sanktionen (z.B. Busse) Platz greifen (RBB vom 12.7.1988) . 6. Die Bestimmung, wonach alle Beschlüsse auch für die Minderheit und die abwesenden Mitglieder rechtsverbindlich sind, ist interpretations­ bedürftig und will besagen, dass auch abwesende oder nicht zustim­ mende Genossenschafter an Beschlüssen, welche das statutarische Quo­ rum erreicht haben, gebunden sind.