Genossenschaftern ein grosser Spielraum zur Verfügung, welchen der Regierungsrat voll respektiert, indem er den Kostenteiler nur dann über­ prüft, wenn er von Genossenschaftern angefochten wird. Die einzelnen Genossenschaften treffen sehr unterschiedliche Lösungen, nämlich von einer Pro-Kopf-Verteilung, wonach jeder Genossenschafter - unabhängig von der Anzahl, der Grösse und dem Wert seiner Liegenschaften - densel­ ben Anteil übernimmt, bis zu sehr differenzierten Lösungen, die auf einer Reihe von unterschiedlichen Kriterien basieren wie Fläche der Liegenschaf­ ten, Anzahl Wohnungen, Anzahl Ställe, Anzahl Gewerbe, Anzahl Gara­