Verursacher- und dem Äquivalenzprinzip die Erhebung einer Gebühr rechtfertigen könnte. Im Sinne dieser Erwägungen setzt sich die Gemein­ dedirektion seit einiger Zeit jeweils bei der Gründung neuer Korporationen und Flurgenossenschaften dafür ein, dass solche Bestimmungen keinen Eingang in die Statuten mehr finden. Dank der Einsicht der Korporations­ organe wurde in der letzten Zeit auf diese Finanzquelle freiwillig verzichtet, und der Regierungsrat hatte keinen Anlass mehr, die aufgeworfene Frage in einem Genehmigungsverfahren zu prüfen.