(In Abweisung einer staatsrechtlichen Beschwerde hat die Staatsrecht­ liche Kammer des Bundesgerichts mit Urteil vom 25. Mai 1960 die Zustän­ digkeit des Regierungsrates zur Beurteilung des obigen Streitfalles bejaht.) 1068 Flurgenossenschaft. Zwischen der Beitragspflicht des einzelnen Mit­ glieds einer Flurgenossenschaft und den ihm gebotenen Vorteilen hat ein angemessenes Verhältnis zu herrschen.