Ohne Belang ist auch der Ein­ wand der Einsprecher, sie benützten die Strasse nicht sehr intensiv und besässen zum Teil kein Auto. Wie bereits erwähnt, sind diese Umstände bei der Kostenverteilung zu berücksichtigen. Überdies kann nicht ausschliess­ lich auf die persönlichen Verhältnisse der heutigen Liegenschaftseigen­ tümer abgestellt werden; die Frage, ob eine Liegenschaft einzubeziehen sei, ist vielmehr nach objektiven Kriterien (Beschaffenheit und Lage des Grundstückes zur Strasse usw.) zu beantworten.