Die Notwendigkeit der vorgängigen Bekanntmachung erscheint noch zwingender, wenn man bedenkt, dass alle übrigen Traktanden, mit Einschluss der statutarischen, auf der Einla­ dung zur Hauptversammlung ausdrücklich aufgeführt waren. Ein Korporationsmitglied durfte bei dieser Sachlage ohne weiteres darauf vertrauen, dass kein weiteres wichtiges Geschäft behandelt werden sollte. RRB 15.3.1971 1065 Körperschaften des öffen tlich en Rechts. Anspruch der Korporations­ mitglieder auf Einsichtnahme in die Protokolle über Korporationsver­ sammlungen.