Die Werte im Verwaltungsvermögen dienen unmittelbar durch ihren Ge­ brauch der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Im Gegensatz zu den Sachen im Gemeingebrauch (Strassen, Pärke, Gewässer) stehen sie aber nicht primärder Allgemeinheit, sondern einer Verwaltungseinheit zur Ver­ fügung (vgl. Imboden/Rhinow, Schweizerische Verwaltungsrechtspre­ chung, 5. Auflage, Nr. 115 B I und III). Eine Turnhalle gehört zum Verwaltungsvermögen einer Gemeinde. Sie dient nämlich einer öffentlichen Aufgabe (Schule) unmittelbar durch ihren Gebrauchswert. 88