Kein Stimmberechtigter hat einen Anspruch auf Einsitznahme in eine Kommission. Nachdem aber der Rekurrent bisheriges Kommissions­ mitglied war, kann man sich fragen, ob ihm nicht das rechtliche Gehör hätte gewährt werden sollen. Dadurch hätte eine Konfrontation vermie­ den oder doch abgeschwächt werden können. Eine rechtliche Verpflich­ 81