Entscheid über die Zuordnung dieser Parzelle zur Bauzone. Der Gemeinde­ rat antwortete, angesichts des Standes der Ortsplanung könne der gewünschte Vorentscheid nicht gefällt werden. Die Ausscheidung der Zonen sei, zumal im fraglichen Gebiet, durch die Ortsplanungskommis­ sion noch nicht endgültig getroffen worden. Vor der Bereinigung und öffentlichen Planauflage könnten weder der Gemeinderat noch die Pla­ nungskommission Auskünfte im gewünschten Sinne erteilen. - Gegen die Mitteilung des Gemeinderates W. erhob die P.-AG Rekurs an den Regie­ rungsrat.