Es geht nicht an, das Legalitätsprinzip gestützt auf blosse Annahmen in Frage zu stellen. Bei mündlich erteilten Auskünften ist schliesslich auch dem rechtlich unerfah­ renen Bürgerein gewisses Massan Sorgfaltzuzumuten, vorallem, wenn er im Vertrauen auf diese Auskünfte Dispositionen von einer gewissen Trag­ weite zu treffen gedenkt. RRB 19.3.1973 1053 V erfah ren . Solange sich die Ortsplanung in einem verwaltungsinternen Vorstadium befindet, kann die Gemeinde nicht zur Auskunfterteilung und zu einem bindenden Vorentscheid verpflichtet werden.